Hier findet sich der am 18. Februar 2009 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Gesetzes zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes, mit dem u.a. die vieldiskutierten Enteignungen von Banken möglich werden sollen.
Zum Inhalt des Gesetzes heißt es in der offiziellen Vorlage wie folgt:
"Der Entwurf sieht vor allem Anpassungen und Verbesserungen bei den Begleitregelungen im Gesellschafts- und Übernahmerecht vor, damit Stabilisierungsmaßnahmen schnell und effektiv greifen können und Übernahmen zum Zweck der Stabilisierung erleichtert werden. Diese Änderungen gelten nur für Unternehmen, die die Leistungen des Stabilisierungsfonds in Anspruch nehmen oder nehmen wollen. Darüber hinaus schafft der Gesetzentwurf die zeitlich eng befristete Möglichkeit, zur Sicherung des öffentliches Gutes „Finanzmarktstabilität“ Anteile an einem Unternehmen des Finanzsektors und Wertpapierportfolien gegen angemessene Entschädigung zugunsten des Bundes oder des Finanzmarktstabilisierungsfonds zu verstaatlichen. Die Verstaatlichung ist nur zulässig, wenn andere rechtlich und wirtschaftlich zumutbare Lösungen zur Sicherung der Finanzmarktstabilität nicht mehr zur Verfügung stehen."
Ph.D. programme on global financial markets and international financial stability at Jena University and Halle University, Germany
Mittwoch, 18. Februar 2009
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