Ph.D. programme on global financial markets and international financial stability at Jena University and Halle University, Germany

Mittwoch, 24. Dezember 2008

Schuldenverbot im Grundgesetz?

Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, warnt in seinem heutigen Interview mit dem Hamburger Abendblatt vor einer fortwährenden Expansion der staatlichen Aufgaben und Ausgaben. "Wenn die Schuldenlast immer größer wird, geht insbesondere in Krisenzeiten die Lenkungs- und Gestaltungsfähigkeit des Staates verloren." Im Hinblick auf die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise und das geplante schuldenfinanzierte Konjunkturpaket sagt er: "Die Begrenzung der Staatsverschuldung ist vom Bundesverfassungsgericht als ganz zentrale Aufgabenstellung bewertet worden. ... Das Ziel der Haushaltskonsolidierung sollte nicht aus den Augen verloren werden." Auf die Frage, welche Schuldenbremse er sich vorstellen könnte, antwortet er: "... etwa die Verankerung eines absoluten Schuldenverbots im Grundgesetz, das nur in wirklichen Notzeiten durchbrochen werden darf, gegebenenfalls mit qualifizierter Parlamentsmehrheit."

Dazu zwei Einwürfe (von ökonomischer Seite) zur Anregung einer Diskussion:
  1. Die herrschende Meinung unter Ökonomen (= Mainstream-Ökonomie) sieht das anders; sie befürwortet, dass der Staat in der Krise genau nicht auf Haushaltskonsolidierung setzt, sondern sich antizyklisch verhält.
  2. Auch die geltenden Regeln der EU (Stabilitäts- und Wachstumspakt) sehen vor, dass ein Staat im Falle einer schweren Rezession - die ja nach der gegenwärtigen prognostischen Gemengelage tatsächlich droht - von der Pflicht zur Wahrung eines ausgeglichenen Haushalts befreit ist.

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